Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Nachfolgende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht individuelle Abmachungen getroffen wurden. Wer eine Abweichung geltend macht, ist hierfür beweispflichtig. Als Bildmaterial gelten Fotografien und Bilddaten, Dias, Filme unabhängig vom Bildträger (Foto- und Normalpapier, Zelluloid, elektronische Datenträger, etc.).

Sämtliche Dienstleistungen, die naturpracht.ch für seine Kunden erbringt, unterstehen ausschliesslich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Geschäftsbedingungen des Kunden, die auf Bestellscheinen, Lieferscheinen o.ä. vermerkt sind, kommen in keinem Fall zur Anwendung.

Allgemeines
Die Zusendung von Bildmaterial und digitalen Daten zur Ansicht und Auswahl erfolgt auf Rechnung des Bestellers und enthält noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Bearbeitung oder anderweitige Nutzung. Die Nutzung des Bildes bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch naturpracht.ch.  

Alle Bilder und digitalen Daten werden ausschliesslich leihweise zur Verfügung gestellt und dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden.

Zugestelltes Bild-, Text- und Filmmaterial gilt als vereinbarungsgemäss akzeptiert, sofern der Besteller nicht innert 3 Arbeitstagen bei mir widerspricht.

Urhebervermerk
Bei einer Veröffentlichung sind alle Bilder mit dem Urheberhinweis "Foto: naturpracht.ch zu kennzeichnen. Bei fehlendem Urheberhinweis ist naturpracht.ch berechtigt, einen Zuschlag von 100% auf dem ordentlichen Verwendungshonorar in Rechnung zu stellen. Bei Filmen muss mindestens der Vermerk "produced by naturpracht.ch" zu Beginn oder am Schluss eingeblendet werden.

Nutzung/Honorierung
Jede Art der Reproduktion bedarf der Zustimmung von naturpracht.ch. Dies gilt insbesondere für das Scannen, die Bearbeitung, Archivierung und elektronische Speicherung und andere Arten der Aufbewahrung. Mit Ausnahme des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrecht, andere Immaterialgüterrechte, Eigentum) bei naturpracht.ch.

Jede Verwendung des Bild- und Filmmaterials ist honorierungspflichtig. Dies gilt auch für die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Fotografien sowie für Layout- und Präsentationszwecke. Das Abzeichnungsrecht entspricht dem vollen Honorar. Die Honorierungspflicht gilt auch, wenn aus dem Material durch grafische oder elektronische Bearbeitung ein neues Werk entstanden ist.  

Die Bild-/Text-/Filmnutzung bedarf einer ausdrücklichen Freigabeerklärung durch naturpracht.ch nach vorheriger Vereinbarung über Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und die daraus resultierenden Honorare. Die Freigabe bedarf der Schriftform, sie wird durch Rechnungsstellung seitens naturpracht.ch ersetzt. Die Übertragung ist bedingt durch eine vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars.

Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist naturpracht.ch berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto. Die durch die Freigabeerklärung eingeräumten Rechte und damit die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den vereinbarten Zweck, Umfang, Verbreitung und Dauer. Jede weitere Nutzung oder sonstige Ausweitung der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von naturpracht.ch.

Die Nutzungshonorare richten sich nach Art der Verwendung, Abbildungsformat, Auflage, Verbreitung und Dauer.

Wird ein durch das überlassene Bild-/Text- und Filmmaterial geschaffenes Medium in einem neuen Medium, insbesondere für Werbezwecke, abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Bild-/Text- und Filmmaterial erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild/Text/Film im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Der Besteller hat in diesem Fall naturpracht.ch vorab zu informieren.  

Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen zuvor zu vereinbarenden Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.

Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bild-/Text- Filmmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist naturpracht.ch berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

Sonstiges / Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Chur. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt Schweizerisches Recht.

 

AGB gültig ab 01. Dezember 2016